Neue Regelung: Telefonische Krankschreibung dauerhaft für sämtliche Erkrankungen möglich

Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, ist ab sofort wieder Realität und soll dauerhaft Bestand haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin verkündete diese wichtige Änderung am Donnerstag, den 07.12.2023.

Der Bundestag hatte diese Maßnahme bereits im Sommer beschlossen, und nun steht die Umsetzung bevor.

WICHTIG: War die telefonische Krankschreibung während der Corona-Pandemie nur für Atemwegserkrankungen möglich, ist sie nun für ALLE Erkrankungen, also auch Schwindel, Benommenheit und die dazugehörigen Symptome möglich.

Nicht jeder Patient kann jedoch ab dem 7. Dezember eine Krankschreibung am Telefon erhalten.

Es gelten spezifische Regeln:

  1. Der Patient muss der Praxis bekannt sein und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung gewesen sein.
  2. Die Krankmeldung gilt für sämtliche Erkrankungen – auch Schwindel, nicht nur für Atemwegsbeschwerden.
  3. Bei schweren Krankheitsverläufen ist es wichtig, den Arzt zu kontaktieren und einen Hausbesuch zu vereinbaren.
  4. Neu ist, dass die Arztpraxis sich vergewissern muss, dass die angerufene Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

Entlastung aufgrund steigender Infektionszahlen

Die steigenden Infektionszahlen setzen viele Arztpraxen unter Druck, weshalb die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung als Entlastungsmaßnahme gefordert wurde. Nun wird die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt.

Dauer und Übermittlung der Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung ist in der Regel für maximal sieben Kalendertage gültig, wie aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums zu erfahren ist. Eine Folgekrankschreibung ist nur möglich, wenn die Patienten zuvor persönlich in der Arztpraxis untersucht wurden und kann auch für längere Zeiträume gelten.

Die Übermittlung der Krankschreibung erfolgt üblicherweise per Post oder per E-Mail. Seit Anfang des Jahres wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber direkt über die Krankenkasse übermittelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, dass es selten vorkommt, dass Praxen verlangen, die Krankschreibung persönlich abzuholen. In einem solchen Fall müssen die Patienten die Bescheinigung durch einen Angehörigen abholen lassen.

Häufig gestellte Fragen zur Telefonischen Krankschreibung (FAQ)

1. Ab wann ist die telefonische Krankschreibung möglich?

Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort (07.12.2023) wieder möglich und soll dauerhaft eingeführt werden.

2. Wie kann ich eine telefonische Krankschreibung erhalten?

Sie können eine telefonische Krankschreibung erhalten, indem Sie Ihren Arzt telefonisch kontaktieren. Die genauen Bedingungen hierfür können jedoch je nach Praxis variieren.

3. Gilt die Regelung für alle Erkrankungen?

Ja, die telefonische Krankschreibung gilt für alle Erkrankungen, nicht nur für Atemwegsbeschwerden. Dies schließt beispielsweise auch Durchfall, Kopfschmerzen, Unwohlsein und natürlich Schwindel ein.

4. Welche Voraussetzungen gelten für die telefonische Krankschreibung?

Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein und dort innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung gewesen sein. Bei schweren Krankheitsverläufen ist es wichtig, den Arzt zu kontaktieren und gegebenenfalls einen Hausbesuch zu vereinbaren. Neu ist, dass die Arztpraxis sicherstellen muss, dass die angerufene Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

5. Wie lange ist die telefonische Krankschreibung gültig?

Die telefonische Krankschreibung gilt in der Regel für maximal sieben Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung ist nur möglich, wenn die Patienten zuvor persönlich in der Arztpraxis untersucht wurden und kann auch für längere Zeiträume gelten.

6. Wie erfolgt die Übermittlung der Krankschreibung?

Die Krankschreibung wird in der Regel per Post oder per E-Mail übermittelt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber wird seit Anfang des Jahres direkt über die Krankenkasse übermittelt.

7. Muss ich die Krankschreibung persönlich abholen?

Es ist selten der Fall, dass Praxen verlangen, die Krankschreibung persönlich abzuholen. Falls dies erforderlich ist, kann dies auch durch einen Angehörigen erfolgen.

8. Gibt es Einschränkungen für die telefonische Krankschreibung?

Ja, es gibt Bedingungen zu beachten. Der Patient muss in der Arztpraxis bekannt sein, es darf keine schwere Erkrankung vorliegen, die eine persönliche Untersuchung erfordert, und die Krankschreibung gilt vorerst nur für maximal sieben Tage. Eine Verlängerung erfordert in der Regel eine persönliche Praxisbesuch.

9. Warum wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt?

Die telefonische Krankschreibung wurde eingeführt, um die Flexibilität im Gesundheitssystem zu erhöhen und insbesondere während Zeiten steigender Infektionszahlen eine Entlastung für die Arztpraxen zu schaffen.

10. Ist die telefonische Krankschreibung eine minderwertige Form der Krankschreibung?

Nein, es handelt sich nicht um eine minderwertige Krankschreibung. Die Regelung wurde unter Berücksichtigung der medizinischen Sorgfalt getroffen, um sicherzustellen, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch bei telefonischer Anamnese gewährleistet ist.